Allgemeine Geschäftsbedingungen
nature Implants GmbH
Stand: Januar 2024
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Für alle abgeschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkennen. Die Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil (Abwehrklausel). Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages und damit der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch von dem Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform ist nur ausreichend, wenn dieser mündliche Verzicht später schriftlich bestätigt wird. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Wir raten dringend, unsere Schulungen über unser Implantatsystem wahrzunehmen und die unseren Produkten anliegenden schriftlichen Gebrauchsanleitungen exakt Folge zu leisten. Die Planung der Behandlung und der Verwendung unserer Produkte liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die auf unserer Homepage, unseren Prospekten und Werbematerialien und Warenbeschreibungen an die Kunden gerichteten Anpreisungen und Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Hierbei handelt es sich um keine rechtsverbindlichen Angebote, sondern um unverbindliche Anpreisungen, die eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes sind. Wir behalten uns die Möglichkeit und das Recht vor, solche Aufforderungen zum Abschluss eines Kaufvertrages jederzeit inhaltlich zu verändern und auch zurück zu nehmen, so lange es noch nicht zu einem Kaufvertragsabschluss gekommen ist.
Durch die Bestellung des Kunden erfolgt die Abgabe eines Vertragsangebotes. Für die Bestellungen des Kunden gelten die unsere im Zeitpunkt des Zugangs der Bestellungen gültigen Preislisten. Wir sind aber nicht verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden anzunehmen. Uns verbleibt ein Prüfrecht von 8 Tagen. Soweit wir das Vertragsangebot nicht fristgerecht annehmen, entfaltet dies keine Wirkung und verfällt. Die Annahme des Vertragsangebotes erfolgt regelmäßig durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns, die dann auch den Inhalt und den Umfang der von uns geschuldeten Warenlieferung verbindlich bestimmt und festlegt. Alternativ erfolgt die Annahme des Vertragsangebotes durch die tatsächliche Lieferung der bestellten Ware an den Kunden. Die Lieferung der Ware ist dann unserer Annahmeerklärung.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir berechtigt sind, Auskünfte über seine wirtschaftlichen Verhältnisse und seine Bonität einzuholen. Bei negativer Bonitätsprüfung sind wir zur Nichterfüllung des Auftrags berechtigt.
§ 3 Preise und Zahlungen
Alle Preise sind in Euro angegeben und gelten ab Werk bzw. Lager zzgl. Verpackung und Versand sowie Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhen. Gültig ist der am Tag der Bestellung gültige Preise der aktuellen Preisliste.
Die Preislisten können jederzeit von nature Implants aktualisiert werden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann nature Implants Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.
Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Einräumung eines Skontos.
Unsere Rechnung gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Rechnung schriftlich widerspricht. Des Weiteren kann der Kunde mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem entsprechend betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Lieferzeit
Angaben über Lieferfristen sind stets unverbindlich. Dies gilt dann nicht, wenn wir eine fixe Lieferzeit mit dem Kunden schriftlich vereinbart haben.
Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder den Lieferanten eintreten) haben wir nicht zu vertreten. Solche von uns nicht zu vertretende Verzögerungen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Bearbeitungszeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Der Kunde erhält eine evtl. erbrachte Gegenleistung- insbesondere einen evtl. bereits gezahlten Kaufpreis – umgehend zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Sofern wir in Lieferverzug geraten, werden wir dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen.
Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist ist der Kunde berechtigt von dem Kaufvertrag zurück zu treten, sofern die Nichtbelieferung bzw. der Lieferverzug auf eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung beruht. Für diesen Fall kann der Kunde auch Schadensersatz statt Erfüllung verlangen. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist jedoch wie später ausgeführt, beschränkt (vgl. § 9). Sofern der Kunde in Annahmeverzug gerät, sind wir berechtigt für jeden vollendeten Monat eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Kaufpreises gegen den Kunden geltend zu machen. Hierbei ist auf den Kaufpreis des betreffenden Produktes abzustellen. Soweit uns durch den Annahmeverzug des Kunden ein höherer Schaden entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen entsprechend geltend zu machen.
§ 5 Gefahrübergang
Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Sendung das Lager von nature Implants verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die nature Implants nicht zuvertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Sollte keine spezielle Vereinbarung bezüglich der Versandart getroffen worden sein, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen, ohne Gewähr für die schnellste und sicherste Versendung. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der vertragsgegenständlichen Produkte ebenfalls auf den Kunden über. Wir sind allerdings verpflichtet, die Produkte ordnungsgemäß auf Kosten des Kunden zu verwahren. Unsere Verwahrungspflicht endet nach Ablauf von 3 Wochen des Annahmeverzugs.
§ 6 Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Empfang sorgfältig auf Mängel (Menge, Falschlieferung etc.) zu prüfen und evtl. Mängelrügen sofort nach Feststellung, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen eingehend bei uns schriftlich geltend zu machen. Bei diesen Mängelrügen hat der Kunde, soweit es ihm möglich ist, eine detaillierte Beschreibung der aufgetretenen Mängel und ihre Auswirkungen beizufügen.
Sofern der Kunde gegen die vorstehenden Untersuchungs- und Rügepflichten verstößt, sind Mängelhaftungsansprüche ausgeschlossen. Evtl. Transportschäden sind dem Zusteller unverzüglich anzuzeigen und bei Übergabe schriftlich festzuhalten (Schadensanzeige). Sofern die gelieferten Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweisen, diese ordnungsgemäß gerügt und wir ihn zu vertreten haben, hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung. Dieser Nacherfüllungsanspruch kann nach unserer Wahl entweder durch eine kostenlose Nachbesserung oder durch eine Ersatzlieferung des mängelbehafteten Produktes erfolgen Erweist sich, dass der Kunde zu Unrecht ein geliefertes Produkt reklamiert, ein Mangel also nicht vorliegt, oder der Kunde den gerügten Mangel selbst zu vertreten hat, ist der Kunde zum Ersatz der uns durch die Nachbesserung entstandenen Kosten und Aufwendungen verpflichtet.
Der Kunde ist verpflichtet, bei erkannten Mängeln die Verwendung der gelieferten Ware unverzüglich einzustellen. Bei nicht nur unerheblichen Mängeln sind wir ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung berechtigt, 2 x nachzubessern. Ergibt sich aus der Art des Mangels oder der sonstigen Umstände, dass die Nachbesserung damit noch nicht fehlgeschlagen und dies dem Kunden zuzumuten ist, sind wir zu weiteren Nachbesserungen berechtigt. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, ist der Vertragspartner berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten. Weitergehende Ansprüche des Kunden aufgrund oder im Zusammenhang mit Mängeln und Mangelfolgeschäden bestehen nur in den Grenzen der nachfolgenden Haftungsklausel (§ 9). Mängelansprüche scheiden bei unsachgemäßer Handhabung, bei normaler Abnutzung etc. aus. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängel beträgt 1 Jahr. Die Verjährungsfristen beginnen jeweils mit der Entgegennahme des Produktes bzw. mit der Ablieferung des Produktes bei dem Kunden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrunde liegenden Liefervertrag vor. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln und zu verwahren sowie diese auf eigene Kosten ausreichend zum Verkaufswert zu versichern (Diebstahl- Feuer- und Wasserschäden). Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt und können Herausgabe der gelieferten Ware verlangen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen schriftlich zu benachrichtigen.
§ 8 Rücksendungen
Laut dem Medizinproduktegesetz sind wir verpflichtet, die Sterilität unserer Medizinprodukte bis zum Versand an den Kunden zu gewährleisten. Ab dann sind Sie als Kunde für die Sterilität verantwortlich. Nach einem Rück-Versand durch den Kunden können wir die Sterilität unserer Medizinprodukte nicht mehr sicherstellen und somit auch nicht mehr gewährleisten. Daher ist eine Rücknahme und Gutschrift unserer sterilen Medizinprodukte ausgeschlossen.
Die Ware muss sich in der ungeöffneten und unbeschränkten Originalverpackung befinden.
Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Eine entsprechende Gutschrift auf dem Kundenkonto erfolgt nach Überprüfung der Ware und unter Abzug von 20 % des Nettowarenwertes, mindestens jedoch € 30,00.
§ 9 Haftung
Unsere Haftung auf Schadensersatz – egal aus welchem Rechtsgrund -, insbesondere aus Sachmängelgewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Schadensersatz und unerlaubter Handlung wegen Pflichtverletzung, ist ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
- bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz unserer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen,
- bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässigem Verhalten begrenzt auf den Ersatz solcher Schäden, die vorhersehbar sind und mit deren Entstehung im Rahmen eines solchen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Eine Haftung für das Beschaffungsrisiko trifft uns nur dann, wenn wir das Beschaffungsrisiko ausdrücklich aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden übernommen haben. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für eine ggf. gegebene persönliche Haftung der Mitarbeiter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Vertreter von uns.
Der Kunde ist verpflichtet, ggf. gegebene Ansprüche auf Schadensersatz und deliktische Ansprüche innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr, beginnend mit der Kenntnis erlangen von den anspruchsbegründeten Tatsachen, schriftlich geltend zu machen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Soweit diese versäumt wird, verfällt der hier in Betracht kommende Anspruch. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Abtretungsverbot
Soweit nicht mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist unser Kunde ohne unser Einverständnis nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse wie Höhere Gewalt sowie Betriebsstörungen jeglicher Art, Rohstoff- und Brennstoffmangel, behördliche Maßnahmen, Aussperrungen, Streiks oder sonstige Ursachen oder Ereignisse, die eine Einstellung oder Einschränkung unseres Betriebes zur Folge haben, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass von uns Schadensersatz verlangt werden kann.
§ 12 Abtretungsverbot
Allen Verträgen und Rechtsverhältnissen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zugrunde.
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft. Dies gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Aufgrund der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes machen wir hiermit den Kunden darauf aufmerksam, dass die Adress- und Buchhaltungsdaten mit EDV-Mitteln gespeichert und verarbeitet werden.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unserer AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zwecke am nächsten kommt.